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BVerwG, 01.03.1978 - 8 C 4.77 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit eines Einberufungsbescheids - Maßgeblichkeit der im Gestellungszeitpunkt herrschenden Sachlage und Rechtslage - Aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen den die Zurückstellung vom Zivildienst ablehnenden Bescheid - "Weitgehende Förderung" eines ...
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 02.12.1976 - I/1 - E 395/76
- BVerwG, 01.03.1978 - 8 C 4.77
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 30.11.1972 - VIII C 38.72
Anfechtung einer Einberufung zum zivilen Ersatzdienst durch Zurückstellungsgründe …
Auszug aus BVerwG, 01.03.1978 - 8 C 4.77
Nach der Rechtsprechung des Senats ist ein Ausbildungsabschnitt erst dann weitgehend gefördert, wenn mindestens ein Drittel der vorgeschriebenen oder erforderlichen Ausbildungszeit absolviert worden ist (Urteil vom 30. November 1972 - BVerwG 8 C 38.72 - [Buchholz 448.1 § 11 ErsDiG Nr. 4]).
- BVerwG, 25.03.1981 - 8 C 69.80
Gegenstand der Anfechtungsklage - Einberufung zum Zivildienst - …
Im Hinblick auf das materielle Recht sind entgegen der Ansicht des Klägers die im Zeitpunkt des Beginns des Zivildienstverhältnisses, hier also am 14. Februar 1980, gegebenen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse maßgebend (vgl. Urteile vom 1. März 1978 - BVerwG 8 C 4.77 - und vom 23. April 1980 - BVerwG 8 C 18.79 -).